Vor der Mandatsübernahme klären wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten auf, so dass Sie Ihr Kostenrisiko einschätzen können und sich in Ruhe entscheiden können. Alle Rechtsanwälte
sind gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für ihre Mandanten zu vermeiden und sie entsprechend zu beraten.
In der Regel berechnen wir unser Honorar nach den Vergütungssätzen des Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetzes (RVG). Die anwaltliche Vergütung richtet sich dabei wesentlich nach den sogenannten Gegenstandswerten, die
gegebenenfalls vom Gericht festgesetzt werden.
In manchen Fällen werden wir mit Ihnen die Möglichkeit einer Zusatzhonorar-Vereinbarung besprechen. Dies ist der Fall bei besonders arbeitsintensiven Mandaten.
Vor Übernahme eines Mandates besprechen wir auch gerne die Möglichkeiten der Einschaltung Ihrer Rechtsschutzversicherung und einen eventuellen Anspruch auf staatliche Beratungshilfe oder
Prozesskostenhilfe.